Ausstellung zu 100 Jahre Frauenwahlrecht – 40 Jahre Kampf gegen Gewalt an Frauen – Das autonome Frauenhaus Erlangen. Ein Beitrag von Ursula Heintze.
40 Jahre Kampf gegen Gewalt an Frauen – Das autonome Frauenhaus Erlangen
- Seit 100 Jahren haben Frauen in Deutschland das Wahlrecht.
- Seit fast 70 Jahren steht im Grundgesetz, dass Mann und Frau gleichberechtigt sind.
- Seit etwa 50 Jahren gibt es die neue Frauenbewegung.
- Seit rund 40 Jahren gibt es Frauenhäuser der autonomen Frauenbewegung.
Eine Aufzählung: Ja – aber auch Meilensteine der Frauenbefreiung. Und ich kann Ihnen sagen, der Kampf gegen Diskriminierung der Frau war von Anfang an zäh und dauert an.
Unser Ziel war es von Anfang an, die rechtliche und soziale Gleichstellung der Frau zu schaffen. Aber es stellte sich sehr schnell heraus, dass Frauen auch und sofort geschützt werden müssen vor alltäglicher Gewalt und Diskriminierung, die sie nicht nur am Arbeitsplatz und in der Öffentlichkeit erleben, sondern gerade auch an dem Ort der eigentlich der sicherste sein sollte, nämlich der in den eigenen vier Wänden.
Der Weg zum Erlanger Frauenhaus
Wir haben einiges erstritten und erreicht. Aber jetzt erstmal zu einigen Hürden, die wir überspringen mussten:
Nach zweijährigem Ringen mit der Stadt, aber auch der fraktionsübergreifenden Hilfe der damals wenigen Frauen im Stadtrat sollten wir ein Frauenhaus bekommen.
Vorher wollten wir aber gemeinnützig werden. Dies wurde aber erstmal abgelehnt. Begründung: Ihr Verein arbeitet nur für Frauen und Kinder. Das ist nicht gemeinnützig. Wir waren verdutzt! Golfclubs und Taubenzüchtervereine waren gemeinnützig. Aber gut: Wir wurden gemeinnützig.
Wir bezogen das erste Frauenhaus, ein 2-Zimmerhaus. Und sofort lebten dort 21 Frauen und Kinder. In dieser Zeit hatten wir schon Kontakte zu anderen Frauenhausinitiativen und Frauenhäusern bundesweit und auch Kontakte nach Frankreich, Belgien und Italien.
Es hat uns sehr geholfen – von Anfang an – über den eigenen Tellerrand zu blicken, und gemeinsam Strategien, für den Kampf gegen Gewalt an Frauen zu entwickeln.
Ebenso wichtig war uns die Verknüpfung mit all den Menschen, die hier vor Ort mit Frauen und Kindern und Tätern zu tun hatten: im Sozialamt, Arbeitsamt, Jugendamt, Gericht, bei der Polizei, in Kirchen, um nur einige zu nennen. Wir danken den Menschen in den Behörden, die sich mit uns erst verblüfft – „was wollen diese Feministinnen?!“ – dann regelmäßig auseinander setzten und uns seither unterstützen.
Aber von Anfang an unterstützten uns die Bewohnerinnen, denen es immer wichtig war, kaum in Sicherheit, aus der Opferrolle heraus ihre Lage zu verändern. In Diskussionen mit den Bewohnerinnen entwickelten wir gemeinsam notwendige Ziele und Projekte:
- Für jede Frau, Betonung liegt auf JEDE, die von Gewalt betroffen ist, müssen die Frauenhäuser Tag und Nacht offen sein.
- Es gibt keine Unterscheidung nach Alter, Herkunft, Millieu oder gesellschaftlichem Status.
- Jede Frau bestimmt selbst ihre Aufenthaltsdauer im Frauenhaus. Die politische Brisanz daran erkennen Sie sicher.
- Über das gemeinsame Sorgerecht darf es keinen Zugriff der Gewalttäter auf die Frauen geben. Daraus soll folgen: kein Sorgerecht bei Gewalt. Der Schutz der Frauen und Kinder muss Vorrang haben.
Diese und andere Schwerpunkte unserer Arbeit finden Sie in unserer Ausstellung.
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen Gewalt war und ist das sogenannte Gewaltschutzgesetz. Der Inhalt ist kurz erklärt: Wer Gewalt anwendet fliegt aus der Wohnung. Bei der Umsetzung waren im Vorfeld jahrelange, zum Teil äußerst schwere, Verhandlungen mit Polizei, Jurist*innen und viel bundesweites Networking nötig. Aber die Arbeit hat sich gelohnt. Vielen Dank für die fruchtbare Zusammenarbeit. Eine Erweiterung zum Schutz der Frauen durch das neue Polizeiaufgabengesetz brauchen wir aber nicht.
Istanbulkonvention
Und dieses Jahr ist endlich, nach jahrelangem Hin und Her, auch in Deutschland das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die sogenannte Istanbulkonvention, in Kraft getreten.
Tausende von Frauenorganisationen und zum Beispiel die FRA-Studie haben zum Gelingen beigetragen.
Wichtig war jedoch nicht nur der Kampf in den Institutionen, sondern:
- gerade die Phantasie, der Verstand und der Durchsetzungswille vieler Frauen;
- aber auch die Not durch die erlebte Gewalt;
- die Betroffenheit so vieler Frauen;
- unsere Wut über das ewige Ausbremsen der Umsetzung der Frauenrechte in Institutionen im Alltag; sowie
- der Unwille, die Gesamtheit der Benachteiligung der Frau zu ertragen.
Die Istanbulkonvention ist eine bahnbrechende Übereinkunft. Sie ist die erste international rechtsverbindliche Übereinkunft. Und sie stellt ein umfassendes Paket an Maßnahmen dar, um Gewalt an Frauen allgemein und Gewalt an Frauen in der Familie zu verhindern und zu bekämpfen. Sie erkennt Gewalt gegen Frauen als Verletzung der Menschenrechte an. Außerdem besagt sie klipp und klar, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen Gleichstellung von Frau und Mann und der Eliminierung von Gewalt gegen Frauen gibt. Sie benennt Gewalt gegen Frauen als Straftat (wie zum Beispiel Gewalt in der Ehe, Stalking, Genitalverstümmelung, Zwangssterilisierung, um nur einige zu nennen).
Ich bitte Sie alle, egal wo sie arbeiten und leben, von den Möglichkeiten der Istanbulkonvention zu erzählen und sie mit uns durchzusetzen. Denn was immer ich gelernt habe, nur gemeinsam sind wir stark! Sie dürfen dieses Gesetz durchsetzen und anwenden. Sie machen nichts Illegales, sondern brauchen nur etwas Mut.
Streiten ist oft anstrengend, aber gemeinsam feministische Meilensteine zu setzen, bringt Spaß und gibt Kraft. Also weiter im Kampf für Frauen – gendern wir gemeinsam.
40 Jahre autonome Frauenhäuser sind eine Erfolgsgeschichte!
- Wir haben gelernt, dass unsere Forderungen gesetzlichen Niederschlag finden müssen.
- Gelernt, sogenannte Rückschläge durch unser Handeln in Fortschritte zu verwandeln.
- Gelernt, Solidarität einzufordern.
Regional gibt es frauenfreundliche Vereinbarungen, unter anderem mit dem Ausländeramt, sowie dem Wohnungsamt. Bundesweit gilt das Gewaltschutzgesetz und europaweit die Istanbulkonvention.
Eine Erfolgsgeschichte: Denn tausende Frauen und ihre Kinder haben den Weg ins Frauenhaus gefunden, in ein Leben frei von häuslicher Gewalt. Viele haben beim Bau des neuen Frauenhauses mitgeholfen, ein Haus das Frauen stark macht.
Diese Frauen feiern wir! Wir feiern ihre Stärke. Wir feiern ihren Mut. Wir feiern ihre Beharrlichkeit, ihren Optimismus, ihre Fürsorglichkeit und ihren Zusammenhalt.
Gastbeitrag von Ursula Heintze
PS: Mehr über die Ausstellung und das Erlanger Frauenhaus erfahrt ihr einen Artikel der Erlanger Nachrichten.
Redaktion
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