Die Stadtbibliothek Erlangen bemüht sich, ihren Webauftritt und mobile Anwendungen im Einklang mit dem Gesetz über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiG) barrierefrei zugänglich zu machen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.blog.stadtbibliothek-erlangen.de.
Teilbereiche, die aktuell zum Teil noch nicht barrierefrei sind:
- Nicht bei allen Videos stehen Untertitel oder Transkriptionen zur Verfügung.
- Nicht alle PDFs sind barrierefrei.
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sein können, bzw. auf die wir keinen Einfluss haben:
- Externe Websites, Anwendungen und Dokumente, auf die wir verlinken, sind nicht unbedingt barrierefrei.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Überprüfung durchgeführt von: Stadtbibliothek Erlangen
Erstellungsdatum dieser Barrierefreiheitserklärung: 21. August 2023
Letzte Überprüfung: August 2023
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie bei der Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Link zur Website der Durchsetzungsstelle