Ja, zur gesetzlichen Regelung für die E-Book-Ausleihe

Ja zur gesetzlichen Regelung für die E-Book-Ausleihe

Die Teilnehmerbibliotheken der Franken-Onleihe setzen sich für eine dringend notwendige gesetzliche Regelung zum E-Book-Verleih ein, die Öffentlichen Bibliotheken erlaubt, jedes auf dem Markt verfügbare E-Book zu „angemessenen Bedingungen“ und ohne Sperrfristen zu kaufen.

Warum braucht es eine gesetzliche Regelung?

Aktuell entscheiden die Verlage, ob und zu welchen Konditionen Bibliotheken E-Books kaufen können. Oft müssen Bibliotheken einen erhöhten Preis zahlen und dürfen ein E-Book nur für eine begrenzte Zeit ausleihen.

Der Zugang zu E-Books hat sich für Bibliotheksnutzer*innen auch aus einem anderen Grund zunehmend verschlechtert: Fast alle aktuellen Titel dürfen von Bibliotheken für den Zeitraum von bis zu einem Jahr nicht für die Ausleihe gekauft werden. Viele E-Books werden gar nicht angeboten. Bevölkerungsschichten, die auf Öffentliche Bibliotheken angewiesen sind, werden so von diesen Titeln ausgeschlossen.

Verlage, Autor*innen, Buchhandlungen und Bibliotheken sind Partner

Bibliotheken wecken und erhalten die Lesefreude und das Interesse an Büchern und Literatur. Sie sind damit ein unverzichtbarer Partner von Autor*innen, Buchhandlungen und Verlagen.

Bibliotheken fördern Informations-und Meinungsfreiheit und stärken zentrale Werte unserer Demokratie. Verlage und Autor*innen leisten ihren besonderen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander bei der Verbreitung des Kulturgutes Buch. Ihre Werke werden von Bibliotheken erworben und verliehen. Hier hat sich mit E-Books nichts gegenüber gedruckten Büchern geändert.

Verlage fürchten durch eine gesetzliche Regelung der E-Book-Ausleihe einen Umsatzeinbruch. Dieser wird jedoch nicht eintreten, denn der Verleih erfolgt weiterhin durch „angemessene Bedingungen“. Das geltende restriktive Ausleihsystem, in dem ein Buch zeitgleich nur von einem Leser ausgeliehen werden kann, verursacht lange Wartezeiten. Dadurch bleibt der Kauf von E-Books weiterhin äußerst attraktiv.

Bibliotheken bieten den Zugang zu Informationen und Literatur, egal ob in gedruckter oder elektronischer Form. Damit dieser gesellschaftliche Auftrag weiterhin erfüllt werden kann, schließen wir uns der Forderung des Bibliotheksverbandes an, die E-Book-Ausleihe gesetzlich zu regeln und die Bibliothekstantieme auf E-Books zu übertragen, damit Autor*innen auch für die E-Book-Ausleihe – wie bei gedruckten Büchern – entschädigt werden.

Hier erklären wir alles noch genauer: E-Lending in Öffentlichen Bibliotheken.

Interessiert euch das Thema? Habt ihr noch Fragen? Dann schreibt uns einen Kommentar! Und wenn ihr mehr darüber wissen wollt, wo wir unsere E-Books und E-Medien kaufen, lest den Beitrag Wie kommen die E-Books in die Bibliothek?

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Kommentare

3 Antworten zu „Ja zur gesetzlichen Regelung für die E-Book-Ausleihe“

  1. […] Leider gibt es für E-Books nicht dieselben Regeln wie bei den gedruckten Büchern. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Auch der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) setzt sich mit der Kampagne #BuchistBuch für eine Gleichstellung von gedruckten Büchern und E-Books ein und hat im Januar 2021 einen offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages formuliert. Die Bibliotheken der Franken-Onleihe fordern eine gesetzliche Regelung zur E-Book-Ausleihe. […]

  2. […] erwerben und ausleihen dürfen müssen. Hier sollte unsere Regierung endlich die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für die E-Book-Ausleihe […]

  3. […] mehr darüber erfahren möchte, warum einige Bestseller in der Franken-Onleihe fehlen, kann sich hier dazu informieren. Die Stadtbibliothek Erlangen ist in der Franken-Onleihe für das […]

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